100 Jahre Gesetz über die Kirchen
Es ist ein Jubiläum, das nicht im Rampenlicht steht, aber nicht übersehen werden sollte: vor 100 Jahren wurde das württembergische „Gesetz über die Kirchen“ erlassen.
Durch die Revolution von 1918 und den Sturz der Monarchie musste das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu geordnet werden. Die Weimarer Reichsverfassung hatte als Grundsatz festgeschrieben, dass jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten künftig selbständig, also weitgehend ohne staatliche Einwirkung, ordnen und verwalten solle.
Für den Volksstaat Württemberg regelte das „Gesetz über die Kirchen“ von 1924 die Verhältnisse zwischen Kirche und Staat in einem tragfähigen Kompromiss neu. Für die katholische Kirche und die Diözese Rottenburg brachte dies mehr Freiheit gegenüber dem Staat, die Aufhebung des staatlichen katholischen Kirchenrats, die Anerkennung als öffentlich-rechtliches Gemeinwesen und die gesicherte Finanzierung der kirchlichen Arbeit durch die Erhebung einer diözesanen Kirchensteuer. Insgesamt bot das Gesetz der Diözese damit eine Grundlage, die ihr trotz der wirtschaftlichen Verluste durch die Inflation ein gedeihliches Wirken in der Zeit der Weimarer Republik und darüber hinaus ermöglichte.
Obwohl das Gesetz, das übrigens in Teilen bis heute Gültigkeit besitzt, auch für die evangelische Kirche galt, haben sich die beiden Konfessionen in ihren Verhandlungen kaum miteinander abgestimmt. Wesentlich enger, das belegen die im Diözesanarchiv Rottenburg verwahrten Akten eindrücklich, war die Fühlungnahme mit dem Vatikan. Rom war mit dem abschließenden, durchaus als kirchenfreundlich einzustufenden Ergebnis zufrieden. Im abgebildeten Schreiben zollte der damalige Nuntius Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., Bischof Keppler „volle Anerkennung“ für seine „unermuedlichen Bemuehungen, […] die Rechte der katholischen Kirche moeglichst zu wahren.“ [Das Schreiben wird durch einen Klick auf das oben angezeigte Bild sichtbar.]

