Katholischer Kirchenrat

Nach der Gründung des Königreichs Württemberg 1806 wurde parallel zum Bischöflichen Ordinariat auch eine staatliche Kirchenverwaltung etabliert, der "Katholische Geistliche Rat", seit 1816 "Katholischer Kirchenrat".

Infolge der Weimarer Verfassung mit ihrer strikten Trennung von Kirche und Staat wurde die staatliche Kirchenbehörde bis 1934 aufgelöst und ihre Aufgaben der Diözesanverwaltung übertragen. Hierzu wurden folgende Aktenbestände des Katholischen Kirchenrats an das Bischöfliche Ordinariat übergeben:

  • Akten über Pfarreien ("Ortsakten")
  • Akten über Dekanate und Kamerariate
  • Personalakten (Geistliche)
  • Interkalarfondsverwaltung
  • Konvikte